Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Gastwirtschaft „das Lorenz“ (der atempo BetriebsgesellschaftmbH.), im Folgenden kurz „Lorenz“ genannt, gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie vom „Lorenz“ ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.2. Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

  1. Warenangebot

Unser umfangreiches Sortiment ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor. Selbstverständlich ist unser Angebot als Vorschlag zu betrachten, den wir gerne in jeder von unseren Kunden gewünschten Art und Weise verändern.

  1. Bestellung und Lieferung

3.1. Um die Qualität der Speisen garantieren zu können, ist die endgültige Personenzahl 3 Werktage vor der Veranstaltung bekannt zu geben. Diese Personenzahl wird als Mindestzahl in Rechnung gestellt.

Bei einer Veränderung der Gästezahl nach oben, wird das „Lorenz“ bei Bekanntgabe durch den Kunden weniger als drei Tage vor der Veranstaltung nach bestem Wissen und Gewissen versuchen, den entsprechenden Mehrbedarf abzudecken. Verrechnet wird dann die tatsächliche Personenzahl.

3.2. Zugesagte Termine werden vom „Lorenz“ nur unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen jeder Art, wie z.B. Stromstörungen, entbinden uns von den übernommenen Pflichten.

3.3. Eventuelle Beanstandungen der Veranstaltung sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort), längstens aber binnen 3 Tagen nach der Veranstaltung vom Kunden bekannt zu geben, da

andernfalls die Leistung vom Kunden als akzeptiert gilt. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt das „Lorenz“ keinerlei Haftung.

3.4. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur Rückstellung dem Auftraggeber. Allfällige Schäden oder Verlust sind vom Auftraggeber zu vertreten.

  1. Preise

4.1 Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO.

4.2 Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung Gültigkeit.

4.3 Die Angebotspreise gelten vier Monate ab Vertragsschluss. Nach Ablauf dieser vier Monate ist das „Lorenz“ berechtigt, die Preiserhöhungen der Hersteller oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen an den Auftraggeber weiterzugeben. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 10% über dem Preis bei Vertragsschluss liegt.

  1. Stornobedingungen

Stornierungen

5.1. Nach Auftragsvergabe werden bei Stornierung bis 7 Tage vor der Veranstaltung 20 Prozent des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.

5.2. Bei Stornierungen bis 3 Tage vor der Veranstaltung werden 70 Prozent des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.

5.3. Bei Stornierung unter 3 Tagen vor der Veranstaltung werden 100 Prozent des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.

5.4 Kündigung durch das “Lorenz”

Das „Lorenz“ ist berechtigt, jederzeit das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn:

  • die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet
  • der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet ist
  • im Falle höherer Gewalt
  1. Mitbringen von Speisen und Getränken

Grundsätzlich darf der Veranstalter keine Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen mitbringen. Eine Sonderregelung kann getroffen werden, wobei eine entsprechende Gebühr vom Restaurant verlangt werden kann (Service / Stoppelgeld).

  1. Zahlungsbedingungen

7.1. Um eine ordnungsgemäße Umsetzung Ihrer Veranstaltung gewährleisten zu können, behalten wir uns vor, Ihnen ein Akonto in der Höhe von 50 Prozent des letztgültigen Angebotes in Rechnung zu stellen.

Nach Rechnungserhalt 14 Tage netto ohne Abzug.

7.2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung oder Bemängelung zurückzuhalten. Der Aufraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

  1. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen dem „Lorenz“ und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das Handelsgericht Graz vereinbart.